Lernstandserhebung

Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) in der Jahrgangsstufe 8

Informationen für Eltern

Was sind zentrale Lernstandserhebungen?
In Nordrhein-Westfalen werden in den Jahrgängen
3 und 8 „Zentrale Lernstandserhebungen“
durchgeführt. Lernstandserhebungen
sind ein Diagnoseverfahren, durch das
Lehrkräfte wertvolle Hinweise über Stärken
und Schwächen ihrer Klassen in ausgewählten
Lernbereichen erhalten. Sie sind somit
keine Klassenarbeiten und sie werden nicht
benotet.
Lernstandserhebungen werden in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch
durchgeführt. Schulen, die Französisch ab
Klasse 5 als sog. erste Fremdsprache unterrichten,
können entscheiden, ob sie alternativ
im Fach Französisch statt Englisch an
den Lernstandserhebungen teilnehmen.

Warum werden Lernstandserhebungen
durchgeführt?
Entsprechend der Ergebnisse kann der Unterricht
beibehalten, angepasst oder in bestimmten
Bereichen zur gezielten Förderung
ausgebaut werden. Darüber hinaus ermöglichen
Lernstandserhebungen eine schulübergreifende
Standortbestimmung. Kollegien
können Ergebnisse mit denen anderer
Schulen vergleichen. Bezogen auf einzelne
Schülerinnen und Schüler bieten sie eine
Orientierung über den jeweils erreichten
Lernstand, beispielsweise ob ein Kind in der
Lage ist, Aufgaben der getesteten Bereiche
auf einem bestimmten Niveau hinreichend
sicher zu lösen.

Welche Kompetenzen werden untersucht?
Die Lernstandserhebungen orientieren sich
an den nationalen Bildungsstandards der
Kultusministerkonferenz sowie an den in den
nordrhein-westfälischen Kernlehrplänen beschriebenen
Kompetenzen, die von den
Schülerinnen und Schülern erreicht werden
sollen. Die Aufgaben zielen dabei nicht auf
die Überprüfung dessen, was die Schülerinnen
und Schüler in den unmittelbar vorangegangen
Unterrichtsstunden gelernt haben.
Stattdessen wird untersucht, welche Fähigkeiten
und Fertigkeiten die Schülerinnen und
Schüler langfristig im Unterricht erworben
haben und inwieweit sie diese anwenden
können.
Es werden drei unterschiedliche Testhefte
eingesetzt. Version A richtet sich an die
Grundkurse der Hauptschulen und Gesamtschulen,
Version B an die Realschulen sowie
Erweiterungskurse der Hauptschulen
und Gesamtschulen und Version C an die
Gymnasien.

Wie erfolgt die Auswertung?
Die Aufgabenhefte der einzelnen Schülerinnen
und Schüler werden von den Lehrkräften
der Schule ausgewertet. Es stehen dazu
zentrale Korrekturhinweise zur Verfügung.
Die Klassen- und Schulergebnisse werden in
einem nur für die Lehrerinnen und Lehrer
zugänglichen Internetarbeitsbereich aufbereitetet
und ausgewertet.
Wie erfolgt die Information der Schülerinnen
und Schüler?
Kurzfristiges Üben von Aufgaben und die
Anschaffung spezieller Materialien sind nicht
erforderlich, weil mit der Lernstandserhebung
herausgefunden werden soll, über welche
grundlegenden Kompetenzen die Kinder
verfügen. Bitte bestärken Sie Ihr Kind, bei
den Lernstandserhebungen sein Bestes zu
geben. In der Schule werden die Schülerinnen
und Schüler über den Ablauf und die
Anforderungen der Lernstandserhebungen
informiert und im Unterricht mit den Aufgabenformaten
vertraut gemacht.

Wie werden die Eltern über die Ergebnisse
ihrer Kinder informiert?
Die Ergebnisse Ihres Kindes erfahren nur
Sie als Erziehungsberechtigte sowie die
Lehrkräfte. Die Vorgaben des Datenschutzes
werden selbstverständlich eingehalten.
Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern
erhalten nach Auswertung der Lernstandserhebung
durch die Schule eine Rückmeldung
sowohl über die individuellen Ergebnisse
als auch die Ergebnisse der Klasse
und der Schule. Diese Informationen sind
eine ergänzende Grundlage für Gespräche
mit den Lehrkräften über den Lernstand Ihres
Kindes. Sie helfen Stärken zu erkennen
und können zeigen, wo weitere Förderung
und Unterstützung angebracht sein könnten.
Über das Abschneiden der Schule im Vergleich
zu den landesweiten Vergleichswerten
sowie über ggf. eingeleitete Maßnahmen
zur Unterrichtsentwicklung berichtet die
Schulleitung in der Schulkonferenz.

Wer nimmt an den Lernstandserhebungen
teil?
Die Teilnahme an den Lernstanderhebungen
ist für alle Schülerinnen und Schüler der
achten Klassen verpflichtend. Ausgenommen
werden können Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
und jene, die weniger als zwölf Monate
in Deutschland leben und die deutsche
Sprache noch nicht ausreichend beherrschen.
Deren Teilnahme liegt im Ermessen
der Schule.

Was geschieht mit den Aufgabenheften?
Die Aufgabenhefte verbleiben nach der
Durchführung zunächst bei der Schule. Erziehungsberechtigte
erhalten auf Wunsch
Einblick in die Hefte ihrer Kinder. Nach Ende
des folgenden Schulhalbjahres erhalten die
Schülerinnen und Schüler die Hefte zurück.
Wer hat die Aufgaben entwickelt?
Die Lernstandserhebungen in Klasse 8 werden
in einem gemeinsamen Projekt der Kultusministerkonferenz
vorbereitet und länderübergreifend
durchgeführt. Die Aufgaben
werden von Schulpraktikern gemeinsam mit
Wissenschaftlern entwickelt und in ausgewählten
Schulen erprobt. Die wissenschaftliche
Leitung liegt beim Institut zur Qualitätsentwicklung
im Bildungswesen (IQB).

Wo gibt es weitere Informationen?
– an der Schule von den Lehrkräften,
– im Internet:
 IQB: http://www.iqb.hu-berlin.de,
 Schulministerium:
www.standardsicherung.schulministerium.
nrw.de/lernstand8/

– im Runderlass des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung vom 20.12.2006, im
Netz zugänglich unter der o. a. Adresse
des Schulministeriums